Die Sicherheit im Reisebus
Die Zahlen sprechen für den Bus
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Busse unterliegen strengen Prüf-Fristen. Zusätzlich zur jährlichen Haupt- und Abgasuntersuchung verlangt der Gesetzgeber nach dem ersten Zulassungsjahr halbjährliche und nach dem dritten Zulassungsjahr vierteljährliche Sicherheitsprüfungen. Hierbei werden insbesondere die Bremsen, die Lenkung, das Fahrwerk sowie sämtliche sicherheitsrelevante Bauteile in Augenschein genommen und geprüft.
Die noch umfangreichere und jährlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung ersetzt die Pflicht zur Durchführung einer Sicherheitsprüfung.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen ist seit dem 1. Oktober 1991 in allen zugelassenen Bussen ABS (Anti-Blockier-System) Pflicht. Auch ASR (Anit-Schlupf-Regelung) und eine dritte verschleißfreie Bremse (Retarder) gehören mittlerweile zur Standardausstattung. Die elektronisch geregelte Bremse (EBS) hält darüber hinaus als Option Einzug in den Bus. Seit dem 1. Januar 1994 sind in allen Bussen Tempobegrenzer gesetzlich vorgeschrieben. Diese riegeln bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h automatisch den Motor ab. Für ältere Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 1988 und dem 1. Januar 1994 zugelassen wurden, bestand eine Nachrüstungspflicht bis zum 1. Januar 1995.Doppeldeckerbusse sind genauso sicher wie "normale" Busse. Denn alle gewichtigen Komponenten eines Busses, also Achsen, Motor und Getriebe, sind wie beim normalen Bus im Bereich der Bodengruppen angesiedelt. Deshalb ist der Schwerpunkt eines Doppeldeckers genauso niedrig wie bei anderen Omnibussen.


